Emissionshandel

Durch das Kyoto-Protokoll vom Dezember 1997 hat sich die EG zur Reduktion des CO2-Ausstoßes um 5 % verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde durch die burden-sharing-Vereinbarung von 2002 auf die Länder der EG verteilt. Deutschland hat sich zu einer 21 %igen Reduzierung (2013 zum Stand 1990) verpflichtet.

In Deutschland wird die EG-Vorgabe durch das TEHG vom Juli 2004 und durch das Zuteilungsgesetz 2012 vom Juli 2007 (Nachfolger des ZuG 2007 vom Juli 2004) umgesetzt. Ab 2005 müssen emittierende Betriebe (vor allem Kraftwerke, aber auch Industrieanlagen, siehe DEHSt-Bericht vom Mai 2009) Zertifikate vorweisen.

Die kostenlos abgegebenen Zertifikate werden von den deutsche Stromversorgern seit 2005 eingepreist, was zu einem Verfahren vor dem Bundeskartellamt geführt hat, das allerdings inzwischen gegen Auflagen eingestellt wurde.

Laut 3. EG-Energiepaket vom März 2009 sollen ab 2013 die Zertifikate für die Energieversorger nicht mehr kostenlos abgegeben werden

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