Seminarbegleitende Website zum Thema Energierecht

Diese Website dient den Teilnehmern der von Axel Piur betreuten Energierechtsseminare zur ergänzenden Information. Daneben steht sie natürlich auch allen Interessierten offen.

Durch die von der Bundesregierung im Juli 2011 beschlossene "Energiewende"(vor allem mit dem "Atom-Ausstiegsgesetz" = 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011, und dem darin beschlossenen endgültigen Herunterfahren der Anlagen in Biblis, Neckarwestheim, Brunsbüttel, Krümmel, Unterweser, Isar 1 und Philippsburg 1 sowie der weiteren sukzessiven Stilllegung aller Anlagen bis Ende 2022, in § 7 Absatz 1 a AtomG sowie Streichung der erst im Dezember 2010 eingefügten Spalte 4 der Anlage 3 zum AtomG = Laufzeitverlängerung) entsteht eine völlig neue Energielandschaft in Deutschland:

Die Abwendung von der Atomenergie – im Unterschied zu vielen anderen europäischen Nachbarn wie auch des internationalen Auslands, wo zum Teil kräftig zugebaut wird - bedeutet, dass in Zukunft der benötigte Strom aus anderen Quellen gespeist werden muss, wenn er nicht importiert werden soll: Gefördert werden vor allem Erneuerbare Energien.

Dies ist allerdings mit einer erheblichen finanziellen Kraftanstrengung verbunden:

  • Die EEG-Umlage steigt ab 2013 auf 5,277 Cent pro KWh zuzüglich Umsatzsteuer von 19 % (für 2012 noch 3,592 Cent, 2011: 3,530 Cent, 2010: 2,047 Cent). Dies ist zum Teil auf die erweiterten Ausnahmen für grossindustrielle Abnehmer (z.B. Aluminiumhütten etc) zurückzuführen, aber eben auch auf den starken Zubau insbesondere von Solaranlagen.
  • Hinzu kommen die Belastungen aus der Freistellung von Strom-Großverbrauchern von den Netzentgelten nach § 19 Absatz 2 NEV, die den normalen Letztverbraucher mit 0,151 Cent pro KWh belasten (ebenfalls eine politisch umstrittene Begünstigung der industriellen Grossverbraucher).
  • §§ 17 a ff EnWG: Offshore-Haftungsumlage: Die Anbindung der Nord- und Ostsee-Windparks soll mit einer Haftungsumlage von 0,25 Cent pro KWh gefördert werden.
  • Nichtstillegungsverpflichtung für Kraftwerksbetreiber: Die entsprechenden Kosten sollen ebenfalls umgelegt werden .

Die Bundesregierung erwägt deshalb eine umfassende Änderung des EEG (weitere Reduzierung der Solarenergie-Förderung, aber auch Einschränkungen der Windkraft-Förderung).

Der Netzausbau ist ein weiteres großes Thema, zu dessen Lösung das NABEG (Netzausbau-Beschleunigungsgesetz Strom) im Juli 2011 beschlossen wurde (u.a. Zentralisierung der Netzausbauplanung bei der Bundesnetzagentur). Auch die dadurch entstehenden Kosten treffen letztlich den Verbraucher.

Die Schwierigkeit besteht darin, dass eigentlich alles miteinander zusammenhängt (der EEG-Ausbau erfordert wegen der Einspeise-Schwankungen eine Kraftwerksreserve und des Weiteren , falls nicht komplett dezentral gebaut wird, einen Netzausbau) und deshalb ein Gesamtkonzept erarbeitet und dann umgesetzt werden muss.

Im Folgenden werden die wichtigsten Energieträger sowie die Themen Steuern und Zertifikatehandel angesprochen.

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