Strom wird durch die April 1999 (Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform) eingeführte Stromsteuer (2,05 Cent pro Kilowattstunde) und durch die Umsatzsteuer von zur Zeit 19 % belastet. Das Stromsteueraufkommen beträgt ca. 9 Milliarden Euro pro Jahr und steht ausschließlich dem Bund zu.
Gas wird durch die Energiesteuer (bis August 2006: Mineralölsteuer) und durch die Umsatzsteuer belastet. Da Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer alle Entgeltbestandteile sind (neben der Konzessionsabgabe und den EEG-Förderungen auch die Energiesteuer) wird wirtschaftlich eine „Steuer auf die Steuer“ erhoben.
Ein wesentlicher Besteuerungsgegenstand der Energiesteuer ist vor allem Benzin/Diesel (Besteuerung mit ca. 70 Cent pro Liter). Mit ca. 40 Milliarden Euro jährlichem Aufkommen, das direkt dem Bund ohne Länderbeteiligung zusteht, stellt die Energiesteuer eine für den Bund wesentliche Einnahme dar.
Für energieintensive Unternehmen gibt es Steuererleichterungen im Stromsteuergesetz und Energiesteuergesetz, die teilweise EG-notifiziert sein müssen.