Der Strommarkt in Deutschland ist geprägt von dem historisch gewachsenen Gegensatz/Miteinander der vier großen Versorger RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW, die insbesondere (bisher) auch die Überlandnetze betreiben und Systemverantwortung haben, und dem vornehmlich durch Stadtwerke betriebenen Retailgeschäft. Den Stadtwerken ist es bisher gelungen, ihre Kundschaft von einem Lieferantenwechsel abzuhalten, was nicht auf Dauer so bleiben muss. Ein in Zukunft entscheidender Faktor wird der Vertrieb (UWG-Probleme !) und die Kundenbindung sein.
Ein großes Thema ist seit dem Start der Liberalisierung im April 1998 (Reform des Energiewirtschaftsgesetzes) das Herauslösen der Überlandnetze aus den Konzernen (Unbundling, §§ 6-10 EnWG), wobei vor allem das Ownership-Unbundling von der EG-Kommission favorisiert wird (3. Energie-Paket März 2009: ISO und ITO erlaubt). Dadurch verschiebt sich die Wertschöpfung in Richtung Herstellung und Vertrieb.
Auch hier (wie im Gassektor) ist das Kartell- und Fusionsrecht von großer Bedeutung, da der Strommarkt relativ stark vermachtet ist (Untersuchung des Bundeskartellamtes zu Strompreisen). Auch die EG-Kommission versucht, im Rahmen von Kartellverfahren Druck aufzubauen (Verpflichtung der ÜNB zur Abgabe der Stromnetze).
Die Internationalisierung ist im Strommarkt schon fortgeschrittener als im Gasmarkt: Vattenfall wurde als dritter Player aufgebaut, EDF hat durch EnBW den Fuß in der Tür (siehe UNTERNEHMEN).
Verbraucherschützer klagen großflächig gegen angeblich überhöhte Strom(und Gas)preise (Grundlage vor allem § 307 und § 315 BGB, siehe dazu Verbraucherschutz).